Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Winter-Shells
I. Vertragsverhältnis
1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande.
Winter-Shells beauftragt die
Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit
Winter-Shells nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist.
Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.
1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen.
Für .de-Domains gelten die
Domainrichtlinien, die
Domainbedingungen
und die
Preisliste der DENIC e.G. Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen,
wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
2. Bei fehlerhafter Schaltung einer Domain ist
Winter-Shells nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße,
in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen.
Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder
Winter-Shells trotz
angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei
Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller
Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs von
Winter-Shells liegen, oder durch den Ausfall eines Servers,
der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert,
wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von
Winter-Shells zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm auf der Homepage veröffentlichten oder zu veröffentlichenden Bildern und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt
Winter-Shells von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher
oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei
Winter-Shells entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung
Winter-Shells Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an
Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Winter-Shells kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender
Wirkung an
Winter-Shells zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Winter-Shells behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die bestellung der Domain aus Gründen abzulehnen,
die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bestellung der Domain urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder
sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neuer, den Anforderungen von
Winter-Shells
entsprechenden Domainamen zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Trifft
Winter-Shells an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen,
die bei
Winter-Shells bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers
noch keine Zahlungen erfolgt, so kann
Winter-Shells den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung / Kündigung
Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang schriftlich erfolgen.
Kündigung
1. Die Kündigung kann monatlich erfolgen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Diese muss in schriftlicher Form (Brief, Fax) erfolgen. Domain Gebühren werden nicht erstattet.
Vorausgezahlte Miete für Speicherplatz wird dem Auftraggeber gutgeschrieben, sofern dieser ein Guthaben aufweist.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten
Winter-Shells, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von
Winter-Shells einen Monat vor der
Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der
Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit
Winter-Shells abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Winter-Shells erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an.
Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn
Winter-Shells ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Ertelung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen
Winter-Shells und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens
Winter-Shells
oder durch Erfüllung des Auftrags seitens
Winter-Shells zustande.
Winter-Shells hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von
Winter-Shells schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von
Winter-Shells
IX. Haftung
1. Winter-Shells haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet
Winter-Shells nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
Winter-Shells.
3. In allen anderen Fällen haftet
Winter-Shells nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Winter-Shells haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
2. Winter-Shells hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten
Winter-Shells
auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie
für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich
Winter-Shells vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz
Winter-Shells.
Winter-Shells ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den
Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
Winter-Shells angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann
Winter-Shells die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen ,oder entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung
oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem
Basiszins der EZB zu zahlen, soweit
Winter-Shells nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Winter-Shells ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.